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Online-Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht

Online-Scheidung:

Wer geschieden werden möchte, benötigt einen Rechtsanwalt. Bei den Familiengerichten können Scheidungsanträge nämlich nur von Rechtsanwälten eingereicht werden. Rechtsanwältin Möller, die auch Fachanwältin für Familienrecht ist, stellt Ihnen hier die Möglichkeit einer Online-Scheidung zur Verfügung, und zwar unabhängig von Ihrem Wohnort. Sie müssen weder Rechtsanwältin Möller noch einen anderen Anwalt hierfür persönlich aufsuchen.

Informieren Sie sich hier in Ruhe zunächst über den Ablauf des Verfahrens sowie die in etwa entstehenden Kosten, bevor Sie sich dazu entschließen, das Formular für die Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens auszufüllen.

Ablauf einer Online-Scheidung bei Rechtsanwältin Möller:

  1. Sie füllen das Scheidungs-Formular aus und schicken es Rechtsanwältin Möller per Email, Fax oder Post.
  2. Rechtsanwältin Möller entwirft dann Ihren Scheidungsantrag und übersendet Ihnen diesen zusammen mit einem Kostenvoranschlag sowie einer Vollmacht. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen für Sie noch keine Kosten!
  3. Sie schicken die Vollmacht unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde und Ihres Personalausweises zurück und überweisen den notwendigen Vorschuss für Gerichtsgebühren und einen Teil der Anwaltskosten. (Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazu in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen, steht Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zu. Diese Verfahrenskostenhilfe muss allerdings gesondert bei Gericht mit einem entsprechenden Formular beantragt werden. Wenn dieser Antrag für Sie zusätzlich gestellt werden soll, schicken Sie bitte zusammen mit der Vollmacht das ausgefüllte Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen mit zurück an Rechtsanwältin Möller. Sie müssen dann den Vorschuss für Gerichts- und Anwaltskosten nicht zahlen.)
  4. Rechtsanwältin Möller reicht dann Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht für Sie ein, und das Verfahren beginnt “offiziell”.
  5. Rechtsanwältin Möller übersendet Ihnen die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese füllen Sie aus (dabei ist Ihnen auch Ihr örtliches Versicherungsamt sowie die Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung behilflich) und schicken sie zurück an Rechtsanwältin Möller. In der Folgezeit erhalten Sie von Rechtsanwältin Möller die Auskünfte der Rentenversicherungsträger. Letztlich erstellt Rechtsanwältin Möller auch eine Berechnung des Versorgungsausgleichs mit Erläuterungen und lässt Ihnen diese zukommen.
  6. Das Familiengericht bestimmt dann einen Verhandlungstermin. Zu diesem müssen Sie persönlich bei Gericht erscheinen. In den meisten Fällen wird dies aber in der Nähe Ihres Wohnortes oder des letzten gemeinsamen Wohnortes mit Ihrem Ehegatten der Fall sein. Natürlich wird Rechtsanwältin Möller oder ein mit ihr kooperierender Rechtsanwalt Sie zu diesem Termin begleiten und hierbei ebenfalls anwesend sein. In diesem Termin werden Sie dann voraussichtlich auch direkt geschieden.

 

Rechsanwältin Möller steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite. Bei Fragen steht sie Ihnen telefonisch, per Email oder Fax zur Verfügung. Sie erledigt allen Schriftverkehr und sämtliche Formalitäten für Sie, überprüft die eingereichten Unterlagen und sorgt für eine Begleitung durch einen kompetenten Rechtsanwalt bei Ihrem Scheidungstermin beim Gericht.

Rechtsanwältin Möller kann Ihre Scheidung in ganz Deutschland auf diese Art und Weise begleiten. Sie müssen keinen Anwalt hierfür selbst aufsuchen. Die notwendigen Unterlagen können einfach per Post, Telefon, E-Mail oder Fax übersandt werden. Auf die gleiche Art und Weise können eventuelle Fragen geklärt werden.

Was es sonst noch über mich zu wissen gibt:

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich zusammen aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Die Höhe der Gerichtskosten ist gesetzlich festgelegt und kann nicht beeinflusst werden. Auch bei den Anwaltsgebühren gibt es gesetzliche Mindestgebühren, von denen ein Anwalt nicht abweichen darf.

Bei Durchführung einer einvernehmlichen Online-Scheidung berechnet Rechtsanwältin Möller nur diese Mindestgebühren.

Sowohl die Gerichtskosten als auch diese Mindestgebühren des Anwaltes richten sich nach gesetzlichen Tabellen auf der Basis des sogenannten Gegenstandswertes, der am Ende des Verfahrens vom Gericht nach dessen Ermessen festgesetzt wird und auf dessen Höhe deshalb nur sehr begrenzt Einfluss genommen werden kann. Um bereits vorab in etwa abschätzen zu können, mit welchen Kosten Sie für Ihr Scheidungsverfahren rechnen müssen, stellen wir Ihnen hier dern Link zu einem Berechnungsprogramm zur Verfügung.

Hierfür müssen Sie zunächst den voraussichtlichen Verfahrenswert Ihres Scheidungsverfahrens ermitteln. Üblicherweise gehen die meisten Gerichte hierbei von einer Berechnungsformel wie folgt vor:

Da das Verfahren bezüglich des Versorgungsausgleiches zwangsweise im Verbund mit dem Scheidungsverfahren steht, ist die entsprechende Werthinzurechnung immer vorzunehmen und zwar auch dann, wenn schon ein wirksamer Vertrag über den Ausschluss des Versorgungsausgleiches existiert. Der angegebene Mindestwert von 1.000 € liegt üblicherweise tatsächlich höher, da sich der Wert bei tatsächlicher Durchführung des Versorgungsausgleiches in Höhe von 10% des 3fachen Monatseinkommens der Ehegatten pro vorhandener Altersversorgung eines jeden Ehegatten bemisst.

Im nachstehend verlinkten Berechnungsprogramm geben Sie bitte Folgendes ein:

  • Im Feld “Streitwert” den nach oben beschriebener Formel ermittelten Verfahrenswert Ihres Scheidungsverfahrens.
  • Entfernen Sie die Haken bei “Außergerichtliche Vertretung”, “2. Instanz” und “3. Instanz”.
  • Sie erhalten dann unmittelbar eine grobe Kostenübersicht.

(Diese Art der Kostenberechnung gründet auf den aktuellen gesetzlichen Gebühren-Tabellen. Der endgültige Streitwert und die zu zahlenden Gerichtskosten werden jedoch vom Gericht erst am Ende des Scheidungsverfahrens festgesetzt, so dass Abweichungen möglich sind. Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazu in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen, steht Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zu. Diese muss allerdings gesondert beantragt werden.)

Sie gelangen zurück zu dieser Seite, indem Sie hiernach das Fenster des Prozesskostenrechners einfach wieder schließen.

Scheidungsformular

Die Online-Scheidung bietet sich meistens nur an, wenn Sie mit Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau bereits sämtliche sonstigen im Rahmen von Trennung und Scheidung anfallenden Fragen geklärt haben. In diesem Fall spricht man dann von einer “einverständlichen Ehescheidung”. Deren Durchführung bedarf eben nicht unbedingt den ständigen persönlichen Kontakt zu einem Anwalt. Soweit Fragen betreffend Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, o.ä. noch zu klären sind, kann dies eventuell durchaus auch ohne persönlichen Kontakt zu einem Anwalt erfolgen. Bitte weisen Sie mich dann jedoch beim Ausfüllen des Scheidungsformulares unter “weitere Angaben” direkt darauf hin.

Klicken Sie hier, um das Scheidungsformular als PDF-Dokument in einem neuen Fenster bzw. einer neuen Registerkarte Ihres Internet-Browers zu öffnen: