Berechnung von Anwaltsgebühren
Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten bei einem Zivilprozess nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Vorab biete ich Ihnen hier den Link zu einem Berechnungsprogramme für die Berechnung von Kosten nach dem RVG an. Sie können hiermit die gesamten Kosten für ein Gerichtsverfahren vor einem Zivilgericht nach dem RVG und damit das sich in einem solchen Verfahren ergebende Kostenrisiko berechnen.
Dies dient dazu, um vorab grob abschätzen zu können, ob es sich für Sie wirtschaftlich lohnt, diesen Prozess überhaupt zu führen. In den meisten privaten Rechtsstreitigkeiten ist es nach der Zivilprozessordnung nämlich so, dass derjenige, der den Prozess am Ende verliert, auch die gesamten Kosten dieses Prozesses (also auch die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten) anteilig übernehmen muss.
Geben Sie dort einfach im Feld “Streitwert” den Betrag ein, um den prozessiert wird. Hiernach erhalten Sie eine erste Kostenübersicht der anfallenden Prozesskosten und können gegebenenfalls noch weitere Einstellungen vornehmen.
(Nicht berücksichtigt sind bei dieser Berechnung allerdings weiter anfallende Kosten für eventuell zu vernehmende Zeugen oder einzuholende Sachverständigengutachten. Solche Kosten erhöhen das Prozesskostenrisiko selbstverständlich noch weiter.)
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