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Kosten

Fachanwältin für Familienrecht

Berechnung von Anwaltsgebühren

Grundsätzlich werden Anwaltsgebühren – wenn nicht ausdrücklich etwas vereinbart wird – nach den Maßgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Hiernach erfolgt die Berechnung nach dem sogenannten Gegenstandswert und entsprechenden Gebühren in Sätzen von 0,1 bis 3,5 für verschiedene Tätigkeiten. Dieses System ist für Sie als Mandanten sehr schwer durchschaubar. Genau aus diesem Grund scheuen sich viele Menschen davor, bereits frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen. Gerade in Trennungssituationen ist dies jedoch oft sehr sinnvoll. Aus diesem Grund werden Beratungen bei mir grundsätzlich nur nach Zeitaufwand im 10-Minuten-Takt abgerechnet. Dies ist für Sie übersichtlicher und kalkulierbarer und gilt auch für telefonische Beratungen oder Beratungen per Email. In der Regel dauert ein erstes Beratungsgespräch selten mehr als eine Stunde. Sollte sich im Rahmen dieses ersten Beratungsgespräches ergeben, dass eine weitere anwaltliche Tätigkeit notwendig ist, werde ich Sie über die weiter erfolgende Abrechnungsweise und Kosten ergänzend aufklären. Auch insoweit rechne ich vor allem im Bereich des Familienrechts jedoch grundsätzlich in den meisten Fällen weiterhin nach Zeitaufwand im 10-Minuten-Takt ab. Weitere Informationen hierzu können Sie einerseits meiner üblichen Mandatsvereinbarung und Vergütungsvereinbarung sowie meinen Hinweisen und Tipps für Mandanten zur Vergütungsvereinbarung entnehmen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten selbst zu tragen, stehen Ihnen gegebenenfalls staatliche Hilfen zur Verfügung. Im Hinblick auf eine erste anwaltliche Beratung, die jeder anwaltlichen Tätigkeit vorausgehen muss, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht (für Tönisvorst ist dies das Amtsgericht in Kempen, Hessenring 43 und für Willich ist dies das Amtsgericht in Krefeld, Nordwall 131) einen sogenannten “Berechtigungsschein für Beratungshilfe” erhalten, den Sie dann zum Beratungsgespräch bei mir mitbringen müssen, damit die Abrechnung der Beratung über die Justizkasse erfolgen kann. Weitere Informationen zu dieser und anderen finanziellen Hilfen in Zusammenhang mit anwaltlicher Beratung und Tätigkeit finden Sie auch hier auf unserer Website unter dem Punkt Broschüren & Downloads“.

Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten bei einem Zivilprozess nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

Vorab biete ich Ihnen hier den Link zu einem Berechnungsprogramme für die Berechnung von Kosten nach dem RVG an. Sie können hiermit die gesamten Kosten für ein Gerichtsverfahren vor einem Zivilgericht nach dem RVG und damit das sich in einem solchen Verfahren ergebende Kostenrisiko berechnen.
Dies dient dazu, um vorab grob abschätzen zu können, ob es sich für Sie wirtschaftlich lohnt, diesen Prozess überhaupt zu führen. In den meisten privaten Rechtsstreitigkeiten ist es nach der Zivilprozessordnung nämlich so, dass derjenige, der den Prozess am Ende verliert, auch die gesamten Kosten dieses Prozesses (also auch die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten) anteilig übernehmen muss.

Geben Sie dort einfach im Feld “Streitwert” den Betrag ein, um den prozessiert wird. Hiernach erhalten Sie eine erste Kostenübersicht der anfallenden Prozesskosten und können gegebenenfalls noch weitere Einstellungen vornehmen.

(Nicht berücksichtigt sind bei dieser Berechnung allerdings weiter anfallende Kosten für eventuell zu vernehmende Zeugen oder einzuholende Sachverständigengutachten. Solche Kosten erhöhen das Prozesskostenrisiko selbstverständlich noch weiter.)

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